Frage: Darf ein katholischer Exeget, um Schwierigkeiten zu erklären, die in einigen Texten der heiligen Schrift vorkommen, die geschichtliche Tatsachen wiederzugeben scheinen, behaupten, es handle sich dabei um eine stillschweigende oder implizite Zitation eines von einem nicht inspirierten Verfasser geschriebenen Dokuments, dessen Behauptungen der inspirierte Verfasser keineswegs alle zu billigen oder zu den seinigen zu machen beabsichtigte, und die deshalb nicht als von Irrtum frei gelten können?
Die oben genannte Kommission stimmte für folgende Antwort:
Nein, ausgenommen den Fall, daß, unbeschadet der Auffassung und des Urteils der Kirche, mit stichhaltigen Beweisen dargelegt wird:
1. daß der heilige Schriftsteller die Worte bzw. Schriften eines anderen wirk lich zitiert und
2. diese weder billigt noch zu den seinigen macht, so daß man zurecht der Ansicht ist, daß er nicht in eigenem Namen redet.
Am 13. Februar 1905 verwies Seine Heiligkeit mich, den unterzeichneten Konsultor, auf die Gesetze, billigte die oben genannte Antwort und ordnete ihre Veröffentlichung an.
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